Supervision und Hilfestellung für Berichte an Krankenkassen

Die meisten KollegInnen empfinden die Berichte an die Krankenkassen als anstrengend, lästig und vor allem zeitraubend.
Durch unsere Arbeit unterstützen wir Sie dabei.

Ist das illegal?
Nach Auskunft eines Anwalts bei einem Berufsverband handelt es sich dann um ein legales Angebot, wenn:
„die inhaltlichen Informationen für den Bericht vom Therapeuten kommen“
„der Therapeut die Diagnose stellt“
„und (zumindest rudimentär) die Behandlungsplanung vom Therapeuten stammt“

Deswegen haben wir spezielle Fragebögen jeweils für den Therapeuten und den Patienten entwickelt, die wir als Grundlage für Ihren Berichtsentwurf nutzen.

Im Gegensatz zu Angeboten von anderen Anbietern wird bei uns jeder Bericht auf Grundlage Ihrer Informationen individuell formuliert. Dadurch handelt es sich rechtlich um eine Formulierungshilfe, welche legal ist!
Deswegen kann es Ihnen bei uns nicht passieren, was Kollegen bei anderen Anbietern tatsächlich widerfahren ist:
zwei sehr ähnliche Berichte von zwei unterschiedlichen Therapeuten liegen beim selben Gutachter vor.

Bewilligungsquote:
Wir haben seit 1999 die Erfahrung von über 100.000 Berichten, unsere Bewilligungsquote liegt bei 99%.
Im Gegensatz dazu liegt die Quote im Bundesdurchschnitt bei knapp unter 90%.
Diesen Qualitätsstandard erreichen wir nur, weil wir mit gut ausgebildeten KollegInnen zusammenarbeiten, wovon sich die meisten mindestens in einer fortgeschrittenen Therapieausbildung befinden, denen wir auch ein angemessenes Honorar bezahlen.
Dies erklärt auch den im Vergleich zu anderen Anbietern höheren Preis.
Dafür erhalten Sie bei uns einen professionellen und legalen Bericht.

Ablauf:
Sie melden sich telefonisch (02371/9729804) oder per Mail (iserlohn@dtb-gmbh.de) bei uns.
Dann senden wir Ihnen per Post oder per Mail die für Sie passenden Fragebögen zu.
Unser Angebot bezieht sich auf alle Therapieformen, sowohl für Erwachsene als auch für Kinder.

Sie senden uns die ausgefüllten Fragenbögen (Therapeutenbogen, Patientenbogen, Konsiliarbericht und evtl. Abschlussberichte von vergangenen Behandlungen) zurück, i. d. R. erhalten Sie nach 12 Werktagen Ihren fertigen Berichtsentwurf auf Wunsch per Post oder per Mail zurück.

Notwendige Änderungen korrigieren wir kostenlos.
Sie müssen den Bericht anschließend nur noch unterschreiben.

Unsere Rechnung stellt für Sie einen steuerlichen Vorteil dar, da es sich um eine Supervision handelt.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.
Wenn es Sie interessiert, wie unsere Kunden uns beurteilt haben, klicken Sie hier.